Die prozessualen Instrumentarien im Erbrecht sind vielfältig. So kann es zum Beispiel um die Durchsetzung der erbrechtlichen Ansprüche des Alleinerben gehen, zum Beispiel um Auskunftsansprüche oder Herausgabeansprüche des Alleinerben. Aber auch die Ansprüche von Miterben können Gegenstand prozessualer Auseinandersetzung sein. Ist eine Einigung der Miterben nicht zu erreichen, muss möglicherweise eine Erbteilungsklage geführt werden. Auch die Ansprüche von Vorerben und Nacherben können Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein. Wird ein Vermächtnis nach § 1939 BGB nicht erfüllt, so wird hier gegebenenfalls auch Klage bei dem Prozessgericht zu erheben sein. Auch Ansprüche wegen der Rückforderung von Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers geben immer wieder Anlass zu Rechtstreitigkeiten.
All diese Prozesse im Erbrecht sollten mit Unterstützung durch einen fachkundigen Anwalt im Erbrecht geführt werden. Eine fundierte Ausbildung und nachweisliche Qualifikationen im Erbrecht machen eine Fachanwältin aus, auf diese Qualität sollten Sie nicht verzichten.
Häufiger Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist der Pflichtteilsanspruch. Hier unterscheidet man zwischen Auskunfts-, Zahlungs- und Stufenklage. Neben dem eigentlichen Pflichtteil, dem sogenannten ordentlichen Pflichtteil, können Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung auch Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung wegen erfolgter Schenkungen sein. Mit sämtlichen Klagearten bin ich als Fachanwältin für Erbrecht bestens vertraut.
Häufig sind auch Streitigkeiten unvermeidbar, die nicht von dem Prozessgericht entschieden werden, sondern bei denen die Zuständigkeit des Nachlassgerichts gegeben ist. Besonders bedeutend ist in diesem Zusammenhang das Erbscheinsverfahren. Nicht selten ist es so, dass sich die Parteien darüber streiten, ob Testierfähigkeit des Erblassers viorgelegen hat oder auch darüber, wer Erbe geworden ist, wem also ein Erbschein zu erteilen ist. Streitigkeiten dieser Art werden in der Regel vor dem Nachlassgericht geführt. Als Fachanwältin für Erbrecht in Hamburg bin ich auch in diesem Falle auf Ihrer Seite und vertrete Ihre Interessen.
Vertrauen Sie in allen komplexen und schwierigen Fragen des Erbrechts auf eine Fachanwältin mit Erfahrung und vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Hamburg.