Die Möglichkeit der Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten ist einer der Schwerpunkte meiner erbrechtlichen Kanzlei in Hamburg. Aus erbschaftsteuerlichen Gründen ist es eine beliebte Variante, das Familienheim auf eines oder mehrere der Kinder zu übertragen. Häufig wird die Übertragung an ein lebzeitiges Wohnrecht für die Erblasser und an eine Pflegeverpflichtung gekoppelt, die die Kinder für die Übertragenden – meist die Eltern – zu erbringen haben.
Ebenso häufig, gerade bei vermieteten Immobilien, ist die Hausübertragung gegen ein dem Erblasser einzuräumendes Nießbrauchsrecht oder gegen eine einzuräumende Rentenzahlung für den Übertragenden.
Es bestehen viele Möglichkeiten, lebzeitige Übertragungen vorzunehmen und den Gestaltungsspielraum, die der Gesetzgeber geschaffen hat, optimal auszunutzen. Als Fachanwalt für Erbrecht kenne ich zahlreiche juristische Feinheiten, die der Laie oft gar nicht in Betracht zieht. Gerade bei lebzeitigen Übertragungen sollte deshalb ein erbrechtlich versierter Anwalt einbezogen werden.
Solche lebzeitigen Übertragungen sind in meiner Praxis nicht typisiert, sondern werden von mir den jeweiligen Bedürfnissen des Mandanten angepasst, eines der wesentlichen Merkmale der Arbeit eines Fachanwaltes für Erbrecht. Durch die Spezialisierung auf ein Fachgebiet biete ich ganz individuelle Lösungen in Rechtsfragen. So können beispielsweise auch Regelungen sinnvoll sein, die zukünftige Entwicklungen berücksichtigen. So sollte genau überlegt werden, ob z.B. bei vorzeitigem Tod der beschenkten Person eine Rückübertragungsklausel in den Vertrag mit aufgenommen werden soll, so dass im Einzelfall auch eine Rückübertragung der Immobilie an den lebzeitig Übertragenden möglich ist.
Wichtig ist, dass lebzeitige Übertragungsverträge regelmäßig auf ein zu erstellendes Testament abgestimmt werden. Darum ist es sehr ratsam, Hilfe eines auf Erbrecht spezialisierten Anwaltes einzuholen. Kommen Sie in meine Kanzlei in Hamburg-Niendorf, ich berate Sie gerne.