Der Tod ist nicht planbar, auch für einen Unternehmer nicht. Eine rechtzeitige und umfassende Planung der Unternehmensnachfolge ist zur Sicherung des langfristigen Bestandes des Unternehmens unerlässlich. Nicht nur Unternehmer, die sich aus Altersgründen aus dem Tagesgeschäft zurückziehen wollen, sondern auch junge noch aufstrebende Unternehmen benötigen ein überzeugendes Nachfolgekonzept. Für eine fundierte Beratung sollte ein Fachanwalt für Erbrecht konsultiert werden. Meine Kanzlei für Erbrecht in Hamburg bietet Ihnen diese Beratung. Nur so kann verhindert werden, dass im Wege der gesetzlichen Erbfolge ungeeignete, unerwünschte und inkompetente Erben zur Erb- und damit zur Unternehmensnachfolge gelangen.
Im Übrigen kann eine sinnvolle Unternehmensnachfolgeregelung auch für die laufende Unternehmensführung durchaus vorteilhaft sein. Das sogenannte Rating eines Unternehmens beurteilt sich nämlich u.a. auch danach, ob das Unternehmen auch im Falle eines überraschenden und ungewollten Ausscheidens des Unternehmers am Markt erfolgreich fortbestehen kann. Gerne helfe ich Ihnen als Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg bei Fragen zur Regelung der Nachfolge und beim Aufsetzen des Unternehmertestaments.
Selbstverständlich geht es für Sie noch um vieles mehr. Ihre individuellen Anliegen können wir gern in meiner Kanzlei für Erbrecht in Hamburg besprechen.
Als Fachanwältin für Erbrecht erstelle ich für Sie ein umfassendes auf Ihr Unternehmen und der gewählten Rechtsform abgestimmtes Nachfolgekonzept, welches auch über Generationen hinweg Bestand hat.