Nicole Groß
Kanzlei für Erbrecht

König-Heinrich-Weg 148
22455 Hamburg-Niendorf
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Fragen zur Erbschaftssteuer – Fachanwältin für Erbrecht in Hamburg

In vielen Fällen meiner erbrechtlichen Praxis kann eine konkrete Beratung des Mandanten nur auf der Basis steuerlicher Kenntnisse erfolgen. Die Berücksichtigung bestehender Steuerregelungen und die Ausnutzung bestehender Freibeträge hat in meiner erbrechtlichen Praxis einen großen Stellenwert. Nicht nur bei der Testamentsgestaltung liegen erbschaftsteuerliche Fragestellungen und erbrechtliche Fragen eng beieinander.

Jeder Erbrechtsfall ist auch ein Steuerfall

Die Frage nach den steuerlichen Konsequenzen ist allerdings nur eine - wenn auch wichtige - Frage bei der Gestaltung von Testamenten, von lebzeitigen Verfügungsgeschäften und von Auseinandersetzungsvereinbarungen von Erbengemeinschaften. Jeder Erbrechtsfall ist auch ein Steuerfall.

Die Beachtung der erbschaftsteuerlichen Regelungen darf aber nicht dazu führen, dass komplizierte, unpraktikable oder auch den Vorstellungen des Mandanten zuwiderlaufende Regelungen getroffen werden, nur um Steuern zu sparen. Anders als der Steuerberater bedenke ich als eine auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwältin in meiner erbrechtlichen Praxis auch die erbrechtlichen Folgen steuerbegünstigter Regelungen.

Auf das Ergebnis kommt es an. Es soll auch in Jahren noch wirksam und eine verlässliche Grundlage sein. Steuerliche Konsequenzen sollten deshalb immer mit berücksichtigt werden, sie dürfen andererseits allerdings nie allein entscheidend für die zu treffende Regelung sein. Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei für Erbrecht in Hamburg, und gemeinsam besprechen wir die wichtigen Fragen zur Nachlassregelung mit Blick auch auf die Erbschaftssteuer.