Nicole Groß
Kanzlei für Erbrecht

König-Heinrich-Weg 148
22455 Hamburg-Niendorf
Tel: 040 55 12 400
Mail: info@erbrecht-gross.de

Fachanwältin für Erbrecht in Hamburg – auch international

In der heutigen Zeit sind länderübergreifende Erbrechtsfälle keine Seltenheit mehr. Seit dem 17.8.2015 gilt auch in Deutschland die EU-Erbrechtsverordnung.

Als Fachanwältin für Erbrecht in Hamburg biete ich Ihnen auch bei internationalen Rechtsfällen kompetente Beratung.

Erbrechtsfälle mit Auslandsberührung sind in folgenden Fällen gegeben:

  • bei beteiligten Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • aus ausländischem Wohnsitz des deutschen Erblassers
  • wenn sich Nachlassgegenstände im Ausland befinden
  • wenn der Erblasser die Anwendbarkeit eines ausländischen materiellen Rechts gewählt hat

In all diesen Fällen mit Auslandsberührung sollten Sie auf die Unterstützung von einem Fachanwalt für Erbrecht zugreifen, von denen es in Hamburg nur wenige gibt. Für Erbrechtsfälle mit Auslandsberührung ist es von entscheidender Bedeutung, Rechtskenntnisse im internationalen Privatrecht zu besitzen. Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich auch mit Erbrechtsfällen mit Auslandsberührung vertraut. Gerade bei Erbrechtsfällen mit Auslandsberührung sind eine Vielzahl von Fallstricken möglich, die der rechtliche Laie nicht erkennt und auch nicht erkennen kann. Hier ist die Beratung durch einen mit den Rechtsnormen des internationalen Rechts vertrauten Fachanwaltes für Erbrecht von entscheidender Bedeutung. Kommen Sie in meine Kanzlei in Hamburg-Niendorf, ich berate Sie gerne.