In der heutigen Zeit sind länderübergreifende Erbrechtsfälle keine Seltenheit mehr. Seit dem 17.8.2015 gilt auch in Deutschland die EU-Erbrechtsverordnung.
Als Fachanwältin für Erbrecht in Hamburg biete ich Ihnen auch bei internationalen Rechtsfällen kompetente Beratung.
Erbrechtsfälle mit Auslandsberührung sind in folgenden Fällen gegeben:
In all diesen Fällen mit Auslandsberührung sollten Sie auf die Unterstützung von einem Fachanwalt für Erbrecht zugreifen, von denen es in Hamburg nur wenige gibt. Für Erbrechtsfälle mit Auslandsberührung ist es von entscheidender Bedeutung, Rechtskenntnisse im internationalen Privatrecht zu besitzen. Als Fachanwältin für Erbrecht bin ich auch mit Erbrechtsfällen mit Auslandsberührung vertraut. Gerade bei Erbrechtsfällen mit Auslandsberührung sind eine Vielzahl von Fallstricken möglich, die der rechtliche Laie nicht erkennt und auch nicht erkennen kann. Hier ist die Beratung durch einen mit den Rechtsnormen des internationalen Rechts vertrauten Fachanwaltes für Erbrecht von entscheidender Bedeutung. Kommen Sie in meine Kanzlei in Hamburg-Niendorf, ich berate Sie gerne.