Eine Patientenverfügung muss in schriftlicher Form vorliegen. In meiner Knazlei in Hamburg biete ich juristische Beratung beim Verfassen von Patientenverfügungen, damit ihr jeweiliger Wunsch auch umgesetzt wird.
Die Möglichkeiten moderner Medizin, unheilbar kranke Patienten am Leben zu erhalten, sind vielfältig. Viele meiner Mandanten in Hamburg haben Angst, nicht mehr entscheiden zu können, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht. Genau für diese Situationen gibt es Patientenverfügungen. Aber wie bei jeder Erklärung gibt es auch hier zahlreiche inhaltliche und formale Fehler, die sich einschleichen können. Darum sollten Sie bei Ihrer Patientenverfügung, wie auch bei dem Abfassen eines Testamentes stets Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Im meiner Kanzlei für Erbrecht in Hamburg bespreche ich mit Ihnen verschiedene Möglichkeiten einer Patientenverfügung und finde im persönlichen Gespräch eine Form, die ganz individuell Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Eine Patientenverfügung sollte genau formuliert und juristisch einwandfrei sein, um jederzeit Bestand zu haben, gerade wenn Sie Ihren Willen nicht mehr erklären können.
Oftmals verbinden Mandanten meiner Kanzlei in Hamburg Ihre Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder einem Testament. Lassen Sie sich auch hierbei fundiert juristisch beraten, um Dinge zu regeln, solange Sie es können.