Nicole Groß
Kanzlei für Erbrecht

König-Heinrich-Weg 148
22455 Hamburg-Niendorf
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Beratung zur Testamentsvollstreckung von Ihrer Fachanwältin für Erbrecht

Jedem Erblasser ist es selbstverständlich wichtig, zu erreichen, dass sein letzter Wille nach dem Tod auch tatsächlich umgesetzt wird. Gerade dort, wo größere Nachlässe zu regeln sind, wo der Erblasser befürchten muss, dass sich seine Erben über die Verteilung des Nachlasses streiten könnten, oder auch wo Unternehmen an der Nachlassabwicklung beteiligt sind, empfiehlt sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Dies gilt erst recht, wenn Erben oder Vermächtnisnehmer minderjährig sind.

In all diesen Fällen schafft die testamentarische Anordnung einer Testamentsvollstreckung Sicherheit, dass der letzte Wille des Erblassers auch durchgeführt wird. Hierbei kann der Erblasser in seinem Testament den Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers bestimmen. Der Erblasser kann grundsätzlich jede volljährige Person seines Vertrauens als Testamentsvollstrecker benennen, wobei der Testamentsvollstrecker neben einem großen Vertrauensverhältnis zu dem Erblasser selbstverständlich auch entsprechende wirtschaftliche und rechtliche Qualifikationen besitzen sollte, um den Willen des Erblassers entsprechend umsetzen zu können. Gerne bin ich bereit, Sie über die Möglichkeit einer sinnvollen Testamentsvollstreckung zu beraten.

Wenn Sie als künftiger Erblasser dies wünschen, besteht auch durchaus die Möglichkeit, mich persönlich als Testamentsvollstreckerin einzusetzen, damit auch nach Ihrem Tod Ihr Wille entsprechend Ihrer Vorgaben umgesetzt wird.

Juristische Hilfestellung auch für Testamentsvollstrecker

Häufig kommen auch bereits vom Nachlassgericht ernannte Testamentsvollstrecker zu mir in meine Kanzlei für Erbrecht in Hamburg, weil sie unsicher sind, wie sie das Amt ausüben sollen. Auch in diesem Falle kann ich Ihnen eine wichtige Hilfestellung geben, kommen Sie zu mir, ich freue mich auf Sie.